Formelles

Termine

Ich nehme mir gerne ausreichend Zeit für Sie und bitte daher um eine vorherige Terminabsprache!

Wichtiger Hinweis:
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, informieren Sie mich spätestens 48 Stunden vor Ihrem Termin per Telefon oder Mail, damit ich diesen an andere Patienten vergeben kann. Montagstermine entsprechend am Freitag. Andernfalls muss ich Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien / Arzneien). Ich bitte um Ihr Verständnis! Bei Notfällen finden wir natürlich eine Lösung.

Bei Fragen/ Terminvereinbarungen rufen Sie mich gerne an (bitte auf den Anrufbeantworter sprechen) oder senden mir eine E-Mail.

Auf Anfrage besteht auch die Möglichkeit, Abendtermine und Hausbesuche zu vereinbaren!

Sollten Sie Vorbefunde wie z. B. Röntgenbilder, MRT/CT Bilder, Laborbefunde, ärztliche Befunde oder Medikamentenpläne haben, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit. Die Erstanamnese (Neuaufnahme, Irisdiagnostik, körperliche Untersuchung, Krankheitsgeschichte usw.) dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden und hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und Ihrer Vorgeschichte ab.

Kosten und Abrechnung

Beim Heilpraktiker sind Sie Privatpatient. Das heißt, die Behandlungskosten sind selbst zu bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktiker-Leistungen!

Die Bezahlung erfolgt üblicherweise in bar – ggf. auch per Überweisung nach Rechnungsstellung. EC-und Kreditkarten können leider nicht angenommen werden.
Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse / Beihilfe / Zusatzversicherung.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Honorarabrechnung dort einreichen. Je nach den Vertragsbedingungen/Tarifen können bis zu 100% der Heilpraktiker-Kosten erstattet werden. Differenzen sind z. B. möglich, wenn sich die Versicherung auf die umstrittene Wissenschaftlichkeitsklausel bezieht und deshalb die naturheilkundlichen Leistungen nicht honoriert, oder weil zu niedrige Tarifansätze der PKV die erbrachten Leistungen nicht abdecken können.

Ich empfehle meinen Patienten, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrem Versicherer über den jeweiligen Erstattungsumfang der verschiedenen Therapien zu informieren.

Rechnungen werden nach dem aktuellen GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) bzw. dem Hufelandverzeichnis oder in eigenen Sätzen erstellt. Da das GebüH nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden ist, arbeite ich zum Teil mit Sätzen oberhalb des GebüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Die GebüH, ein 1985 von Heilpraktikern, Versicherungsträgern und Verbänden ausgearbeitetes Gebührenverzeichnis, konnte bis zum heutigen Tag aus kartellrechtlichen Gründen nicht wesentlich angepasst werden. Neuere Therapieformen haben deshalb noch keinen Eingang in die GebüH gefunden. In solchen Fällen werden in der Abrechnung analoge Gebührenziffern, welche der gewählten Therapieform oder Wertigkeit am ähnlichsten sind, verwendet.

Da ich meine Zeit lieber meinen Patienten widme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich bei Ablehnungen durch Privatkassen / Beihilfestellen / Zusatzkassen aus Zeitgründen keine Widersprüche / Gutachten o.ä. für Sie erstellen kann.

Das Honorar bemisst sich nach dem „ortsüblichen, durchschnittlichen Stundensatz für Heilpraktiker“. In meiner Praxis berechne ich 60 Euro für 30 min. Für jede weitere angefangene Viertelstunde 30 Euro.
Beratungsleistungen via Telefon und / oder E-Mail und Recherchearbeit werden je nach Zeitaufwand pro angefangene Viertelstunde mit 30 Euro berechnet.

Die Kosten für die Erstanamnese berechnen sich nach Zeit. Bei allen weiterern Behandlungen (Beratungen, Akupunktur, NAET, Injektionen, Infusionen, Neuraltherapie usw.) errechnen sich die Kosten nach der Behandlungszeit + evtl. Materialkosten oder auch nach festen Sätzen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet, teils auch Ihnen direkt von der Praxis in Rechnung gestellt.

Heilpraktiker-Kosten von der Steuer absetzen

Tipp: Die Leistungen des Heilpraktikers können Sie in der Einkommenssteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.

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